Kredit während Ehe
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Es ist nicht so ungewöhnlich wie viele denken, dass ein Kredit während der Ehe aufgenommen wird. Es passiert sehr oft und Banken haben sich auch darauf eingestellt. In manchen Fällen ist es nicht so schwer, den Kredit zu bekommen, aber nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diejenigen, die sich für den Kredit interessieren, sollten einiges beachtet.

Was sollte man beachten?
Wann kann ein Kredit aufgenommen werden?
Viele fragen sich, wann ein Kredit während der Ehe aufgenommen werden kann. Die Antwort ist ganz einfach, denn im Grunde geht es immer, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Nur wenn die Bonität stimmt, kann der Kredit beantragt werden. Wenn ein Ehepartner einen Kredit beantragen will, der das Hauptgeld verdient, dann wird es keine Probleme geben.
Oft arbeitet aber ein Ehepartner nur geringfügig oder gar nicht. Diese Personen haben es schwer einen Kredit zu bekommen, wenn sie nicht wollen, dass der Ehepartner den Vertrag mit unterschreibt.
Banken verlangen in so einem Fall immer die Unterschrift eines Bürgen. Dieser muss aber nicht der Ehepartner sein, es kann auch der beste Freund oder jemand aus der Familie sein. Wichtig dabei ist nur, dass der Bürge solvent ist und die raten im Notfall übernehmen kann.
Welche Unterlagen werden verlangt?
Wer einen Kredit während der Ehe aufnehmen will, der muss unterschiedliche Unterlagen vorlegen. Die letzten Kontoauszüge, der Gehaltsnachweis und eine Einwilligung für die Schufaprüfung werden dabei verlangt. Banken prüfen diese Angaben und können dann entscheiden, ob ein Kredit während der Ehe aufgenommen werden kann oder nicht. Wenn es sich nur um einen Kleinkredit handelt, dann muss nicht einmal ein Verwendungszweck angegeben werden.
Muss der Ehepartner für den Kredit haften?
Viele denken, dass der Kredit immer von dem Ehepartner einstehen muss. Das ist aber nur dann so, wenn der Ehepartner den Kreditvertrag mit unterschrieben hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann sind es auch nicht die Kreditraten, für die der Ehepartner aufkommen muss. Der Kreditnehmer allein oder der Bürge haften für den Kredit, sodass auch diese Personen eintreten müssen, wenn die Raten nicht mehr getilgt werden. Die Schulden werden nur von einem Ehepartner gemacht, der es oft auch nur für sich selber ausgibt. Werden von dem Kredit allerdings Anschaffungen getätigt, die beide Partner betreffen, dann müssen auch beide für die Schulden aufkommen.