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Baufinanzierung

Die Baufinanzierung ist eine spezielle Finanzierungsform, die von Kreditnehmern genutzt wird, die sich ein Haus bauen. Dabei gibt es verschiedene Formen eine Baufinanzierung abzuwickeln. Das kann über einen Bausparvertrag erfolgen, über ein Annuitätendarlehen oder ein endfälliges Darlehen. Welche Baufinanzierung die Richtige ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bevor eine Baufinanzierung abgeschlossen wird, sollte man sich umfassend über die Modalitäten informieren und verschiedene Anbieter vergleichen.

Bausparvertrag

Bausparverträge werden von Bausparkasse wie zum Beispiel der LBS oder Wüstenrot angeboten. Sie sind hilfreich und nützlich, wenn es um das Ansparen von Eigenkapital für ein Bauvorhaben geht. Dabei sichern sich Kunden mit dem Abschluss des Vertrages günstige Zinsen für das spätere Bauspardarlehen und haben die Möglichkeiten für das Ansparen auch staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Ein Bausparvertrag besteht aus zwei Phasen. Die erste Phase ist die des Ansparens des Eigenkapitals, die bis zur Zuteilungsreife geht. In der zweiten Phase wird das Darlehen in Form eines Annuitätendarlehens gewährt, das dann innerhalb einer bestimmten Frist getilgt sein muss.

Bausparer können in der Sparphase frei wählen, ob sie den Sparbetrag monatlich, quartalsweise oder jährlich leisten wollen. Für das Erreichen der Zuteilungsreife muss ein bestimmter Betrag erreicht werden. Ob und wann das Darlehen zugeteilt wird, kann bei Vertragsabschluss terminlich nicht fixiert werden. Wird das Darlehen bereits benötigt, gewähren Bausparkassen bei Bedarf auch ein Vorausdarlehen oder eine Zwischenfinanzierung.

Beamtendarlehen

Beamtendarlehen sind, wie auch der Name aussagt, Darlehen, die nur einem speziellen Kreis von Personen, wie den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, gegeben werden. Die Beamtendarlehen zeichnen sich durch ganz besondere Konditionen aus, die von den üblichen Konsumentenkrediten deutlich abweichen. Da Beamte ein besonders sicheres Einkommen haben und im Prinzip unkündbar sind, wird das übliche Kreditausfallrisiko vonseiten der Kreditgeber als sehr gering eingeschätzt, was die Beamten zu grundsätzlich sehr begehrten Kreditkunden macht.

Die Zinsen bei den Beamtendarlehen sind meistens etwas niedriger als allgemein marktüblich und die Darlehenssummen können durchaus bei 80.000 Euro und mehr liegen. Auch bei der möglichen Laufzeit weichen die Beamtendarlehen vom klassischen Ratenkredit ab. Die Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt zwölf Jahre, weil die Beamtendarlehen mit einer Lebensversicherung kombiniert werden. Während das Beamtendarlehen läuft, zahlen die Beamten nur die Zinsen aus dem Darlehen und sparen parallel die Lebensversicherung an. Am Ende der Vertragslaufzeit wird mit der Ablaufleistung aus der Lebensversicherung das Beamtendarlehen getilgt und eventuelle Überschüsse werden an den Versicherten ausgezahlt.

Bearbeitungsgebühr

Bei der Bearbeitungsgebühr, die vonseiten der Banken Kredit erhoben wird, machen die Banken die Kosten geltend, die bei der Bearbeitung einer Kreditanfrage entstehen. Bearbeitungsgebühren – sofern sie erhoben werden – sind Teil der Kreditkosten und spiegeln sich im effektiven Jahreszins wieder.

Zu den Bearbeitungsgebühren gab es einen Rechtsstreit, der sich über Jahre hinzog. Inzwischen ist es amtlich. Unter AZ: 8 U562/11 ist das Urteil getroffen, dass es nicht zulässig ist, für Ratenkredite Bearbeitungsgebühren zu erheben. Das Bearbeiten von Kreditanfragen ist eine Leistung, die in erster Linie im Interesse der Banken erfolgt. Verbraucher sind nach dem Urteil berechtigt, gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückzufordern.

Blankokredit

Bei einem Blankokredit handelt es sich um einen Kredit, der von einer Bank an einen Kreditnehmer vergeben wird, ohne dass dieser der Bank dafür besondere Sicherheiten stellen muss. Die klassischen Ratenkredite, bei denen die Banken die Bonität der Kunden überprüfen, indem sie eine Schufa Auskunft einholen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anhand des Einkommens ermitteln, sind sogenannte Blankokredite – zumindest dann, wenn mit dem Kreditvertrag keine Verdienstbescheinigungen eingereicht werden müssen, was bei kleineren Krediten und Finanzkauf im Handel und im Versandhandel relativ oft vorkommt.

Bonität

Die Kreditwürdigkeit einer Person wird als Bonität bezeichnet. Von der Bonität einer Person hängt es ab, ob ein Kredit vergeben wird und wie hoch die Zinsen sein werden, die für den Kredit gezahlt werden müssen. Die Bonität einer Person wird im Rahmen der Bonitätsprüfung bei der Bank ermittelt. Dazu wird unter anderem auch die Schufa Auskunft eingeholt. Bei negativer Schufa ist die Bonität stark beeinträchtigt, sodass oft kein Kredit vergeben wird.

Bürgschaft

Wenn Banken einer Person einen Kredit wegen fehlender Bonität nicht gewähren wollen, fordern sie oft zusätzliche Kreditsicherheiten. Das kann zum Beispiel eine Bürgschaft sein. Der Bürge muss sich dann verpflichten, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Raten an seiner Stelle zu bezahlen. Heute sind selbstschuldnerische Bürgschaften Standard, sodass Banken nicht erst beim Schuldner vollstrecken müssen, sondern sich gleich an die Bürgschaft wenden können.

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