idgr.de – Lexikon: O
Starten Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Anfrage
Offenbarungseid
Besitzt ein Schuldner keine pfändbaren Gegenstände, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Der Offenbarungseid (heute Eidesstattliche Versicherung genannt) wird direkt beim Gerichtsvollzieher abgegeben. Dabei müssen sämtliche Vermögenswerte offengelegt werden. Auch Versicherungen und Sparverträge gehören dazu. Dabei hat der Gerichtsvollzieher ein amtliches Formular und stellt dem Schuldner die Fragen. Ist der Vordruck komplett ausgefüllt, bestätigt der Schuldner mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seine Angaben. Der Offenbarungseid wird auch in der Schufa registriert und macht damit eine Person kreditunwürdig. Wer nach dem Offenbarungseid weiter Schulden macht, kann rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein geleisteter Offenbarungseid bedeutet für das Gericht, dass ein Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit öffentlich gemacht hat, sodass neue Schulden als Betrug gewertet werden.
Weigert sich ein Schuldner, den Offenbarungseid freiwillig zu leisten. Der Gerichtsvollzieher wird dann einen Haftbefehl erwirken und den Schuldner zum Leisten des Offenbarungseides vor Gericht zu zwingen.
Onlinekredit
Ein Onlinekredit ist ein Kredit, der online über das Internet beantragt wird. Ansonsten ist das ein ganz normaler Ratenkredit, der halt eben den Vorteil bietet, dass er unabhängig von Öffnungszeiten der Banken an sieben Tagen in der Woche praktisch rund um die Uhr beantragt werden kann. Üblicherweise werden Onlinekredite mit entsprechender Software automatisch bearbeitet, was zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt. Darüber hinaus zeichnen sich Onlinekredite durch günstige Konditionen aus. Es gibt heue kaum noch eine Bank, die ihre Produkte nicht online anbietet.