Schweizer Kredite trotz Privatinsolvenz
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Schweizer Kredite trotz Privatinsolvenz zu erhalten ist ohne eine zusätzliche Bürgschaft gänzlich unmöglich, denn auch die Banken aus der benachbarten Schweiz verfolgen bei der Vergabe von Krediten Bonitätsvorstellungen, die der Kreditnehmer zwingend erfüllen muss. Schweizer Banken tendieren demnach zwar eher dazu, auch bei schwacher Bonität noch einen Kredit zu vergeben, dennoch ist das an Privatinsolvente schlicht nicht möglich – bei dieser Personengruppe ist keinerlei Bonität gegeben.
Ist die Privatinsolvenz erst einmal erreicht, wird automatisch auch die Kreditwürdigkeit auf den Nullpunkt herabgesetzt, weshalb eine weitere Kreditaufnahme nur noch über einen Bürgen möglich ist. Dieser Bürge muss für die aufgenommene Schuld des Kreditnehmers haften, auch wenn er an der Kreditsumme keinen Anspruch auf einen Anteil hat. Daher ist eine Bürgschaft immer auch Vertrauenssache, weshalb sich Bürge und Kreditnehmer in der Regel sehr gut kennen oder sogar in einem familiären Verhältnis zueinander stehen.
Die Schweizer Kredite trotz Privatinsolvenz werden in Form von Klein- und Mikrokrediten möglich, wenn der Bürge eine entsprechende Bonität vorweisen kann. Dazu gehört in erster Linie ein reguläres Einkommen in mindestens durchschnittlicher Höhe, auch ein positiver Schufa Eintrag ist von Vorteil. Verfügt die insolvente Person noch über ein Einkommen, so wird dies in der Regel nicht angerechnet, da weite Teile davon sowieso zur Befriedigung von Gläubigern im Zuge der Privatinsolvenz genutzt werden.
Früh mit der Suche nach einem Bürgen beginnen
Wer Schweizer Kredite trotz Privatinsolvenz aufnehmen möchte, sollte sich im früh im Freundes- und Bekanntenkreis nach einer potentiellen Bürgschaft umschauen. Der Bürge muss direkt bei der Antragstellung vorgebracht werden, zusätzlich überprüft die Bank natürlich auch ausgiebig dessen Kreditwürdigkeit. Nur wenn die Bank in der Schweiz zu einem positiven Ergebnis gekommen ist, wird der Kredit letztlich auch ausgezahlt. Dabei sollte beachtet werden, dass trotz des Bürgen keine idealen Konditionen zu erwarten sind.
Für die Bank ist die insolvente Person ein hohes Risiko, was versucht wird durch eine hohe Zinslast auszugleichen. Nur so können die Schweizer Kredite trotz Privatinsolvenz überhaupt vergeben werden, anderenfalls würden diese ihre Rentabilität für das Kreditinstitut verlieren. Kreditnehmer sollten, unabhängig ob Bürgschaft oder nicht, bedenken, dass eine Kreditaufnahme kurz oder noch während der Privatinsolvenz auch ein hohes Risiko einer erneuten Überschuldung birgt.
Während der Wohlverhaltensphase verpflichtet sich der Kreditnehmer weitere Schulden zu vermeiden, weshalb die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens nur dann in die Realität umgesetzt werden sollte, wenn sie der langfristigen Minimierung weiterer Kosten dient – eine Umschuldung wäre ein passendes Beispiel hierfür. Konsumkredite sollten als Privatinsolventer gänzlich vermieden werden.